Informationsblatt zum Datenschutz bei Verwendung persönlicher Daten der Mitglieder der TTG Horbach
1. Name und Kontaktdaten der für Datenschutz verantwortlichen Vorstandsmitglieder
Für den Datenschutz verantwortlich sind alle Mitglieder des geschäftsführenden Vorstandes der TTG Horbach. Die jeweils von der Mitgliederversammlung gewählten Mitglieder sind auf der Homepage unter der Rubrik Verein/Vorstand benannt. Das für das Thema Datenschutz federführende Mitglied des geschäftsführenden Vorstandes (Ansprechpartner) ist hier besonders gekennzeichnet.
2. Zwecke und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Daten werden bei der TTG Horbach aktuell für 3 verschiedene Verfahren verarbeitet:
2.1 Mitgliederverwaltung und Beitragsverwaltung
Es werden folgende Daten verarbeitet: Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail, Bankverbindung, Mitgliedsnummer, Eintrittsdatum, Geburtsdatum.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.
2.2 Sportbetrieb inkl. Jugendbetreuung
Es werden folgende Daten verarbeitet: Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail, HTTV-Registrierung, Leistungszahlen, Mannschaftszuordnung.
Dies betrifft auch über die Mitglieder der TTG-Horbach hinaus Teilnehmer an sportlichen Veranstaltungen, die auch anderen Vereinen angehören können.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.
2.3 Öffentlichkeitsarbeit
Es werden folgende Daten verarbeitet: Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Land, Telefonnummer, Mobilfunknummer, E-Mail.
Die Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. lit. b) DS-GVO.
3. Empfänger personenbezogener Daten
Als Mitglied des HTTV, sowie des LSB ist der Verein verpflichtet, seine Mitglieder den Verbänden zu melden. Übermittelt werden dabei Vorname, Name, Straße, Hausnummer, Postleitzahl, Ort, Eintrittsdatum, Mitgliedsnummer.
4. Speicherdauer
Die bei der TTG Horbach gespeicherten Daten werden nach Ende der Mitgliedschaft beziehungsweise nach Ende der jeweiligen Veranstaltung gelöscht.
5. Betroffenenrechte
Dem Vereinsmitglied oder externen Teilnehmer einer satzungsgemäßen Veranstaltung steht ein Recht auf Auskunft (Art. 15 DS-GVO) sowie ein Recht auf Berichtigung (Art. 16 DS-GVO) oder Löschung (Art. 17 DS-GVO) oder auf Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DS-GVO) oder ein Recht auf Widerspruch gegen Verarbeitung (Art. 21 DS-GVO) sowie ein Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO) zu.
Das Vereinsmitglied oder externe Mitglied hat das Recht, seine datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung jederzeit zu widerrufen. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt.
Dem Vereinsmitglied oder externen Teilnehmer steht ferner ein Beschwerderecht bei einer Datenschutz-Aufsichtsbehörde zu.
6. Pflicht zur Bereitstellung von Daten
Für die satzungsgemäßen Zwecke erhebt die TTG-Horbach persönliche Daten. Ohne Bereitstellung grundlegender Daten ist eine Mitgliedschaft im Verein oder eine Teilnahme an Veranstaltungen durch externer Teilnehmer nicht möglich.